FG Münster - Urteil vom 19.01.2010
1 K 2093/07 F
Normen:
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a; EStG § 15;
Fundstellen:
EFG 2010, 918

Mitunternehmerstellung nach Erbfall

FG Münster, Urteil vom 19.01.2010 - Aktenzeichen 1 K 2093/07 F

DRsp Nr. 2010/15414

Mitunternehmerstellung nach Erbfall

Ein Steuerpflichtiger ist nicht Mitunternehmer, wenn an der Vermutung seiner Erbenstellung nach Bekanntwerden eines Testaments des Erblassers ernsthafte Zweifel bestehen, aufgrund derer der Steuerpflichtige einen beantragten Erbschein nicht erhält, er das Erbe aufgrund einer Nachlasspflegschaft nicht wie ein Mitunternehmer in Besitz genommen hat und ihm aufgrund eines nachfolgenden Vergleichs mit den Erben lediglich Vermächtniszahlungen zufließen.

Normenkette:

AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a; EStG § 15;

Tatbestand:

Streitig ist die Besteuerung von Gewinnen der ... Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, der Beigeladenden zu 1.

Am 31.03.2004 verstarb Frau H. Sie war bis zu ihrem Tod einzige Kommanditistin der Beigeladenden zu 1 und einzige Gesellschafterin der H Verwaltungs GmbH, der Beigeladenden zu 6. Letztere ist die Komplementärin der Beigeladenden zu 1. Über den Nachlass wurde durch Beschluss des Amtsgerichts K Nachlasspflegschaft eingeräumt. Ein Testament wurde zunächst nicht aufgefunden. Erst später wurde das als "Gemeinschaftliches Testament" bezeichnete Schriftstück (Bl. 36 d. GA) der Erblasserin und ihrer bereits am 29.07.2003 verstorbenen Mutter A, aufgesetzt am 20.10.1999, gefunden und beim Nachlassgericht des AG K zum Zwecke der Eröffnung abgegeben. Die Eröffnung dieser letztweiligen Verfügung hat am 08.09.2004 stattgefunden.