I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte aus dem Betrieb eines Restaurants Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mit Vertrag vom 24. Februar 1998 veräußerte er das Unternehmen an seinen Bruder gegen einen festen Barpreis (33 000 DM), eine Leibrente mit Wertsicherungsklausel (anfänglich 7 000 DM monatlich), Übernahme der betrieblichen Verbindlichkeiten (167 000 DM) sowie der auf den Veräußerungsgewinn entfallenden Einkommensteuern (175 320 DM). Besitz, Nutzen und Lasten gingen zum 1. Februar 1998 über.
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