BFH - Urteil vom 28.01.2009
X R 27/07
Normen:
AO § 174 Abs. 1; AO § 174 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 19.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3835/04

Möglichkeit der Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) bei Eintritt der Änderungsmöglichkeit vor Erlass des erstmaligen Steuerbescheids

BFH, Urteil vom 28.01.2009 - Aktenzeichen X R 27/07

DRsp Nr. 2009/4217

Möglichkeit der Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 Abgabenordnung (AO) bei Eintritt der Änderungsmöglichkeit vor Erlass des erstmaligen Steuerbescheids

Ein Steuerbescheid kann auch dann nach § 174 Abs. 4 AO geändert werden, wenn die Änderungsmöglichkeit vor Erlass des erstmaligen Steuerbescheids eingetreten ist.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 1; AO § 174 Abs. 4;

Gründe:

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte aus dem Betrieb eines Restaurants Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Mit Vertrag vom 24. Februar 1998 veräußerte er das Unternehmen an seinen Bruder gegen einen festen Barpreis (33 000 DM), eine Leibrente mit Wertsicherungsklausel (anfänglich 7 000 DM monatlich), Übernahme der betrieblichen Verbindlichkeiten (167 000 DM) sowie der auf den Veräußerungsgewinn entfallenden Einkommensteuern (175 320 DM). Besitz, Nutzen und Lasten gingen zum 1. Februar 1998 über.