BGH - Beschluss vom 04.07.2013
V ZB 151/12
Normen:
BGB § 2329 Abs. 1; ZPO § 864 Abs. 2;
Fundstellen:
DNotZ 2014, 108
FGPrax 2013, 189
FamRZ 2013, 1734
MDR 2013, 1174
NJW 2013, 3786
NJW 2013, 8
WM 2013, 1714
ZEV 2013, 624
ZEV 2013, 6
Vorinstanzen:
AG Reinbek, vom 26.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen Grundbücher von Stapelfeld Blatt 298, 299
OLG Schleswig, vom 18.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 W 63/12

Möglichkeit eines Pflichtteilsberechtigten zur Vollstreckung in dem von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück

BGH, Beschluss vom 04.07.2013 - Aktenzeichen V ZB 151/12

DRsp Nr. 2013/19163

Möglichkeit eines Pflichtteilsberechtigten zur Vollstreckung in dem von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück

Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen eines Anspruchs nach § 2329 Abs. 1 BGB auch dann in den von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück vollstrecken, wenn infolge einer Vereinigung aller Miteigentumsanteile in der Hand des Beschenkten Alleineigentum entstanden ist. Der Miteigentumsanteil wird insoweit für den Zweck der Vollstreckung als fortbestehend fingiert. Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek sind nicht nur unmittelbar auf Zahlung, sondern auch auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung lautende Titel. Die Sicherungsvollstreckung kann auch aus Urteilen betrieben werden, durch die der Schuldner zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung verurteilt worden ist.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 werden der Beschluss des 2. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 18. Juli 2012 und die Beschlüsse des Amtsgerichts Reinbek - Grundbuchamt - vom 26. Juni 2012 und 4. Juli 2012 aufgehoben.