Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 werden der Beschluss des 2. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 18. Juli 2012 und die Beschlüsse des Amtsgerichts Reinbek - Grundbuchamt - vom 26. Juni 2012 und 4. Juli 2012 aufgehoben.
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