Nachträgliche Erhöhung vertraglich vereinbarter Vergütungen; Auslegung von Rechtsgeschäften unter Ehegatten
BGH, Urteil vom 15.03.1989 - Aktenzeichen IVa ZR 338/87
DRsp Nr. 1996/8268
Nachträgliche Erhöhung vertraglich vereinbarter Vergütungen; Auslegung von Rechtsgeschäften unter Ehegatten
»a) Es ist nicht ausgeschlossen, vertraglich vereinbarte Vergütungen nachträglich zu erhöhen; für Rechtsgeschäfte unter Ehegatten gilt im Grundsatz nicht Abweichendes.b) Bei der Auslegung und Beurteilung von Rechtsgeschäften dieser Art unter Ehegatten ist auch darauf abzustellen, ob die nachträglich vereinbarte "Zusatzvergütung" nach den konkreten Verhältnissen aus der Sicht der Beteiligten angemessen erscheinen konnte und ob der Wert der nicht /voll) vergüteten Leistungen deutlich über das hinausgingen, was der betreffende Ehegatte nach § 1360BGB zur gemeinsamen Lebensführung beizusteuern hatte.«