OLG Köln - Beschluss vom 09.07.2014
2 Wx 148/14
Normen:
BGB § 2205 S. 2;

Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers über Nachlassgegenstände

OLG Köln, Beschluss vom 09.07.2014 - Aktenzeichen 2 Wx 148/14

DRsp Nr. 2014/14442

Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers über Nachlassgegenstände

1. Das Grundbuch hat stets sorgfältig zu prüfen, ob der Testamentsvollstrecker sich an die Grenzen seiner Verfügungsbefugnis gehalten hat. 2. Da der Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung als Eintragungsvoraussetzung regelmäßig nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO geführt werden kann, ist eine entgeltliche Verfügung anzunehmen, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind. Dazu genügt auch eine privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers. 3. Veräußert der Testamentsvollstrecker ein zum Nachlass gehörendes Grundstücks ausschließlich gegen Übernahme bestehender Belastungen, so hat er den jeweiligen Gegenstand und die Höhe der Gegenleistungen geordnet und inhaltlich wie rechnerisch nachvollziehbar darzustellen.