Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 2 wird auf ihre Kosten
zurückgewiesen.
Wert: 150.000,- Euro.
I.
Die Beteiligte zu 1 ist die Tochter der am 31. März 2012 verstorbenen Erblasserin, die verwitwet war und keine weiteren Kinder hatte. Die Beteiligte zu 2 ist die Enkelin der Erblasserin und Tochter der Beteiligten zu 1.
Die Beteiligte zu 1 hat zu Urk.-R.-Nr. 219/2012 des Notars Dr. R. in Duisburg vom 29. Mai 2012 einen Erbschein beantragt, der sie aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Alleinerbin nach der Erblasserin ausweist.
Die Beteiligte zu 2 hat geltend gemacht, es gebe ein Testament, nach dem sie neben der Beteiligten zu 1 zu 1/2 Anteil als Erbin eingesetzt sei. Dass sie neben ihrer Mutter zu 50 % erben solle, habe die Erblasserin wiederholt auf Familienfeiern erklärt. Die Beteiligte zu 2 hat hierzu auf Zeugen sowie eine handschriftliche Notiz der Erblasserin
"L. alles mitgenommen
Testament
+ Familienbuch
am 13.12.2011"
verwiesen. Bei dem in der Notiz erwähnten Testament, das der Zeuge L. B. mitgenommen habe, müsse es sich um das von ihr angegebene Testament handeln.
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