BVerfG - Beschluss vom 07.04.2015
1 BvR 1432/10
Normen:
BVerfGG § 93a Abs. 2; EStG § 11;
Vorinstanzen:
FG München, vom 18.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1131/07

Nichtberücksichtigung einer dem Erbfall nachfolgenden Einkommensteuerbelastung für Zinserträge bei der Heranziehung zur Erbschaftsteuer

BVerfG, Beschluss vom 07.04.2015 - Aktenzeichen 1 BvR 1432/10

DRsp Nr. 2015/8510

Nichtberücksichtigung einer dem Erbfall nachfolgenden Einkommensteuerbelastung für Zinserträge bei der Heranziehung zur Erbschaftsteuer

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

BVerfGG § 93a Abs. 2; EStG § 11;

Gründe

I.

Der Beschwerdeführer wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtberücksichtigung einer dem Erbfall nachfolgenden Einkommensteuerbelastung für Zinserträge bei der Heranziehung zur Erbschaftsteuer.