I.
Die Kläger begehren als Erben des nach Revisionseinlegung verstorbenen Klägers U. R. die Rückübertragung mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG).
Die umstrittenen Grundstücke gehörten zu der Bodenreformwirtschaft des Vaters des früheren Klägers, Herrn E. R., der eine Gärtnerei betrieb. Im Jahre 1954 wurden sie in das Eigentum des früheren Klägers übertragen. Die übrigen Grundstücke der Bodenreformwirtschaft, darunter die Hofstelle, verblieben im Eigentum von Herrn E. R. Am 1. Januar 1959 wurde der frühere Kläger Mitglied der
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