OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 03.08.1993 20 W 293/93
Normen:
FGG § 73 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 179
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 03.08.1993 (20 W 293/93) - DRsp Nr. 1996/16938
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 03.08.1993 - Aktenzeichen 20 W 293/93
DRsp Nr. 1996/16938
Wird ein Antrag auf Bestellung eines Nachlaßpflegers zwecks Geltendmachung eines Anspruches gestellt, so ist es im Zuständigkeitsstreit zwischen dem Nachlaßgericht und dem Amtsgericht der Fürsorge des § 74FGG jedenfalls dann zweckmäßig, das Nachlaßgericht als örtlich zuständig zu bestimmen, wenn mit dem Nachlaßpfleger nur über die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit verhandelt werden soll.