OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 03.08.1993
20 W 293/93
Normen:
FGG § 73 ;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 179

OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 03.08.1993 (20 W 293/93) - DRsp Nr. 1996/16938

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 03.08.1993 - Aktenzeichen 20 W 293/93

DRsp Nr. 1996/16938

Wird ein Antrag auf Bestellung eines Nachlaßpflegers zwecks Geltendmachung eines Anspruches gestellt, so ist es im Zuständigkeitsstreit zwischen dem Nachlaßgericht und dem Amtsgericht der Fürsorge des § 74 FGG jedenfalls dann zweckmäßig, das Nachlaßgericht als örtlich zuständig zu bestimmen, wenn mit dem Nachlaßpfleger nur über die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit verhandelt werden soll.

Normenkette:

FGG § 73 ;
Fundstellen
FamRZ 1994, 179