LG Koblenz, vom 13.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 216/10
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer in Insolvenz gefallenen GmbH auf SchadensersatzHaftungsmaßstab für unternehmerische Entscheidungen des Geschäftsführers
OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2014 - Aktenzeichen 3 U 1544/13
DRsp Nr. 2015/390
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer in Insolvenz gefallenen GmbH auf SchadensersatzHaftungsmaßstab für unternehmerische Entscheidungen des Geschäftsführers
1. Eine GmbH bzw. nach deren Insolvenz der Insolvenzverwalter trifft im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gegen ihren Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2GmbHG - entsprechend den Grundsätzen zu §§ 93 Abs. 2AktG, 34 Abs. 2GenG - die Darlegungs- und Beweislast (nur) dafür, dass und inwieweit ihr durch ein Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis ein Schaden erwachsen ist, wobei ihr die Erleichterungen des § 287ZPO zugutekommen können. Hingegen hat der Geschäftsführer darzulegen und zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten gemäß § 43 Abs. 1GmbHG nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft, oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 04. November 2002 - II ZR 224/00 -, BGHZ 152, 280 ff).
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