Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. August 2013 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Berlin aufgehoben.
Der Beklagte wird im Wege des Teilurteils verurteilt, an Eides Statt zu versichern, dass der Aktiv- und Passivbestand des Nachlasses der am 19. April 2002 verstorbenen Frau C#### Z## geb. G### einschließlich Schenkungen in ihren letzten zehn Lebensjahren und ausgleichspflichtige Zuwendungen in dem durch die Notarin P## -T## aus B### zu ihrer UR-Nr. 8#/2## vom 21. März 2012 aufgenommenen notariellen Nachlassverzeichnis, soweit dieses Verzeichnis nach seinem Inhalt auf den Angaben des Beklagten beruht, so vollständig als möglich und nach bestem Wissen angegeben ist.
Im Übrigen wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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