OLG Oldenburg - Urteil vom 30.08.2006
5 U 154/05
Normen:
BGB § 2325 ;
Fundstellen:
OLGReport-Oldenburg 2008, 157
Vorinstanzen:
LG Osnabrück, vom 16.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 999/04

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Kein Inflationsausgleich bei Bewertung in der Vergangenheit erbrachter Dienstleistungen

OLG Oldenburg, Urteil vom 30.08.2006 - Aktenzeichen 5 U 154/05

DRsp Nr. 2008/296

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Kein Inflationsausgleich bei Bewertung in der Vergangenheit erbrachter Dienstleistungen

»Sind im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei Schenkungen in der Vergangenheit erbrachte Dienstleistungen zu bewerten, so kommt die Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes des Geldes ("Indexierung") nicht in Betracht.«

Normenkette:

BGB § 2325 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Die Klägerinnen sind die Töchter, der Beklagte ist der Sohn der am xx.xx.2002 verstorbenen Frau H... B.... Der Beklagte - ein ausgebildeter Bäcker und Konditormeister - arbeitete zunächst, in den Jahren 1962 - 1972, in der Bäckerei und in der Gastwirtschaft, die von seinen Eltern betrieben wurde, ohne dafür eine entsprechende Vergütung zu erhalten. 1973 pachtete er die Bäckerei und die Gastwirtschaft von seinen Eltern an. Mit Testament vom 26.5.1998 setzte Frau H... B... ihren Sohn zu ihrem Alleinerben ein. Bereits zuvor, mit Übergabevertrag vom 20.4.1995, hatte sie diesem das Grundstück L...straße in B... "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" übertragen. Der Beklagte ließ die auf dem Grundstück errichtete Gaststätte und Stallgebäude abreißen und bebaute das Grundstück stattdessen im Jahre 2000 mit einem Wohn und Geschäftshaus.