I.
Die Erblasserin ist am 1.5.2003 im Alter von 78 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist am 11.9.1975 im Alter von 67 Jahren vorverstorben. Die Eheleute waren seit 1947 verheiratet und hatten vier Kinder. Die älteste Tochter ist am 8.8.1975 verstorben. Die Beteiligte zu 4 (geboren 1972) ist deren Tochter. Die Beteiligten zu 1 und 3 sind die beiden anderen Töchter des Ehepaares, der 1957 geborene Beteiligte zu 2 ist der einzige Sohn.
Am 5.5.1973 schlossen die Ehegatten einen Ehe- und Erbvertrag, der auszugsweise wie folgt lautet:
"Unser Vermögen besteht im Wesentlichen aus dem jeweiligen Anteil an der zum 1.Januar 1970 errichteten Kommanditgesellschaft "E.R." in P. ...
C) Erbvertrag
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