Rechtfertigung der Einschränkung des Pflichtteilsrechts zur Absicherung des überlebenden Ehegatten
OLG Koblenz, Urteil vom 13.07.2006 - Aktenzeichen 7 U 1801/05
DRsp Nr. 2006/24592
Rechtfertigung der Einschränkung des Pflichtteilsrechts zur Absicherung des überlebenden Ehegatten
»1. Die Absicherung des überlebenden Ehegatten rechtfertigt nur dann die Einschränkung des Pflichtteilsrechts naher Angehöriger im Sinne des § 2330BGB, wenn diese in einer Weise sittlich geboten war, dass ein Unterlassen der Zuwendung dem Erblasser als Verletzung einer für ihn bestehenden sittlichen Pflicht zur Last zu legen wäre. Hierbei ist maßgeblich auf die Sichtweise abzustellen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung bei einer vorausschauenden Betrachtung haben musste, welche sämtliche Umstände in Erwägung zieht, die seiner Kenntnisnahme auch nur möglicherweise zugänglich waren.
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