Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1.)wird das Amtsgericht Bremen-Blumenthal angewiesen, das Testamentsvollstreckerzeugnis vom 13.02.2013, in dem Rechtsanwalt und Notar X. zum Testamentsvollstrecker in der Nachlassangelegenheit [...] ernannt worden ist, einzuziehen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2.).
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird festgesetzt auf € 30.000,00.
I.
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