BGH, Urteil vom 14.02.2003 - Aktenzeichen V ZR 54/02
DRsp Nr. 2003/4228
Rechtsfolgen der Gewährung eines Wohnungsrechts
Wird dem Verkäufer eines Grundstücks ein lebenslanges Wohnungsrecht eingeräumt, das im Rang nach noch zu bewilligenden Grundpfandrechten im Grundbuch einzutragen ist, so entspricht es dem Interesse beider Seiten, daß der Käufer im Gegenzug für die zugewandte Beleihungsmöglichkeit garantiert, daß er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber nachkommt und deshalb das Wohnungsrecht den Verkäufern nicht verloren geht. Tritt dieser Erfolg nicht ein, so hat er den Verkäufer für das Erlöschen des Wohnungsrechts schadlos zu stellen.