Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - vom 14.4.2014 - Nichtabhilfeentscheidung vom 29.04.2014 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1 und 2 zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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