OLG Thüringen - Beschluss vom 16.06.2014
3 W 184/14
Normen:
GBO § 22; BGB § 2033;
Vorinstanzen:
AG Jena, vom 29.04.2014
AG Jena, vom 14.04.2014

Rechtsfolgen des Erwerbs aller Erbanteile durch mehrere in Bruchteilsgemeinschaft verbundene Personen

OLG Thüringen, Beschluss vom 16.06.2014 - Aktenzeichen 3 W 184/14

DRsp Nr. 2015/9446

Rechtsfolgen des Erwerbs aller Erbanteile durch mehrere in Bruchteilsgemeinschaft verbundene Personen

Der Erwerb aller Erbanteile durch mehrere in Bruchteilsgemeinschaft verbundene Personen führt nicht zur Auflösung der Erbengemeinschaft und damit auch nicht zur Entstehung von Bruchteilseigentum an den einzelnen Nachlassgegenständen (gegen BFH NJW 1975, 2119).

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - vom 14.4.2014 - Nichtabhilfeentscheidung vom 29.04.2014 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1 und 2 zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

GBO § 22; BGB § 2033;

Gründe:

I.