Die Vollziehung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 31.03.2012 vom 31.03.2015 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Einspruch mit der Maßgabe ausgesetzt, dass der Anteil des Antragstellers am Grundbesitzwert auf 43.470 EUR festgestellt wird.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller zu 1/3 und dem Antragsgegner zu 2/3 auferlegt.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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