Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Leverkusen vom 28. Mai 2010 - 10 VI 367/99 - wird zurückgewiesen. Der Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Beteiligte zu 2) ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass der am 21. Oktober 1999 verstorbenen Erblasserin F. L. geb. T.. Alleiniger Erbe ist ein Neffe der Erblasserin, Herr X. T..
Der Erblasserin gehörte ein mit einem Hotel bebautes Grundstück in M., welches sie im Jahr 1994 an den Beteiligten zu 1) verkauft hatte. Wesentlicher Gegenstand des Aktivnachlasses ist der Anspruch gegen den Beteiligten zu 1) auf Zahlung des Kaufpreises für dieses Grundstück, der zwischenzeitlich tituliert ist.
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