I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 16.12.2009 aufgehoben.
II. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über den vollständigen Inhalt des zwischen dem Beklagten und Herrn Johann Z. vor dem Notar Martin S. am 25.03.2009 geschlossenen Erbschaftskaufvertrags, Urk.-Nr. ...18/2009 zu erteilen.
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