BGH - Urteil vom 30.10.1986
IX ZR 126/85
Normen:
BGB § 2039 Satz 1, § 2041 Satz 1; BNotO § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 2039 Satz 1 Schadensersatzanspruch 1
BGHR BGB § 2041 Satz 1 Schadensersatzanspruch 1
BGHR BNotO § 19 Abs. 1 Nachlaßforderung 1
DB 1987, 686
DRsp I(170)67d
MDR 1987, 316
NJW 1987, 434
Rpfleger 1987, 68
VersR 1987, 405
WM 1987, 217
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Hanau,

Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Verletzung von Amtspflichten bei Beurkundung eines Rechtsgeschäfts gegenüber Miterben

BGH, Urteil vom 30.10.1986 - Aktenzeichen IX ZR 126/85

DRsp Nr. 1992/3486

Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Verletzung von Amtspflichten bei Beurkundung eines Rechtsgeschäfts gegenüber Miterben

»Verletzt der Notar bei der Beurkundung eines Rechtsgeschäfts, das sich auf einen Nachlaß bezieht, fahrlässig die ihm gegenüber den Miterben obliegende Amtspflicht, gehört deren Anspruch gegen ihn auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens, ebenfalls zum Nachlasse.«

Normenkette:

BGB § 2039 Satz 1, § 2041 Satz 1; BNotO § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerinnen machen gegen den Beklagten wegen Verletzung notarieller Amtspflichten einen Anspruch auf Schadensersatz geltend.

Die Klägerin zu 1. Ist die, zwischenzeitlich wieder verheiratete, Witwe, die Klägerin zu 2. Eine Tochter des am 20. März 1973 verstorbenen H. I M, der in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hatte. Beide Klägerinnen besitzen die französische Staatsangehörigkeit und haben ihren Wohnsitz in Frankreich. Sie behaupten, H. L. M. sei aufgrund letztwilliger Verfügung von ihnen, der ebenfalls in Frankreich wohnhaften Frau N. E. D. geb. M. und der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften Frau R. K. geb. B. beerbt worden.