BFH - Urteil vom 28.10.2009
II R 32/08
Normen:
ErbStG i.d.F. 1998 § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; BGB § 516 Abs. 1; BGB § 518 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 09.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 79/05

Schenkung durch einen Rechtsnachfolger aufgrund eines Schenkungsvertrages zwischen dem Verstorbenen und dem Beschenkten als steuerrechtlich zu berücksichtigende Schenkung unter Lebenden; Freigiebige Zuwendung eines Gesamtrechtsnachfolgers aufgrund Abgabe eines eigenen, neuen Schenkungsangebotes

BFH, Urteil vom 28.10.2009 - Aktenzeichen II R 32/08

DRsp Nr. 2010/4258

Schenkung durch einen Rechtsnachfolger aufgrund eines Schenkungsvertrages zwischen dem Verstorbenen und dem Beschenkten als steuerrechtlich zu berücksichtigende Schenkung unter Lebenden; Freigiebige Zuwendung eines Gesamtrechtsnachfolgers aufgrund Abgabe eines eigenen, neuen Schenkungsangebotes

Normenkette:

ErbStG i.d.F. 1998 § 1 Abs. 1 Nr. 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; BGB § 516 Abs. 1; BGB § 518 Abs. 1;

Gründe

I.

Am 21. Juli 1989 erhielt der Kläger und Revisionskläger (Kläger) von seinen Eltern ein notariell beurkundetes Angebot zum Abschluss eines Schenkungsvertrages über das gesamte Betriebsvermögen sowie über fünf teilweise betrieblich genutzte Grundstücke, von denen eines dem Vater als Alleineigentümer und vier beiden Elternteilen als Miteigentümern gehörten. Die Annahme durch den Kläger sollte gemäß § 5 Abs. 4 des Vertragsangebots erst nach dem Ableben beider Elternteile möglich sein. Zur Sicherung des bedingten Anspruchs des Klägers auf Übertragung des Eigentums an den Grundstücken wurden Vormerkungen in das Grundbuch eingetragen.

Der Vater des Klägers verstarb am 28. Dezember 1996. Alleinerbin war G, die Mutter des Klägers.