I.
Am 21. Juli 1989 erhielt der Kläger und Revisionskläger (Kläger) von seinen Eltern ein notariell beurkundetes Angebot zum Abschluss eines Schenkungsvertrages über das gesamte Betriebsvermögen sowie über fünf teilweise betrieblich genutzte Grundstücke, von denen eines dem Vater als Alleineigentümer und vier beiden Elternteilen als Miteigentümern gehörten. Die Annahme durch den Kläger sollte gemäß § 5 Abs. 4 des Vertragsangebots erst nach dem Ableben beider Elternteile möglich sein. Zur Sicherung des bedingten Anspruchs des Klägers auf Übertragung des Eigentums an den Grundstücken wurden Vormerkungen in das Grundbuch eingetragen.
Der Vater des Klägers verstarb am 28. Dezember 1996. Alleinerbin war G, die Mutter des Klägers.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|