FG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.07.2010
7 K 37/07
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9; ErbStG § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 2; ErbStG § 20 Abs. 1 S. 2;

Schenkungssteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts unter Zwischenschaltung eines Grantors Trust unter Geltung des ErbStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2010 - Aktenzeichen 7 K 37/07

DRsp Nr. 2010/23003

Schenkungssteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts unter Zwischenschaltung eines Grantor's Trust unter Geltung des ErbStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002

1. Werden Auszahlungen aus einem US-amerikanischen Alt-Trust in einen Grantor`s Trust eingezahlt, der nicht als auf Vermögensbindung gerichtete Vermögensmasse ausländischen Rechts zu beurteilen ist, unterliegt der aus dem Trust Begünstigte aufgrund des Zwischenerwerbs sowohl hinsichtlich der auf den Grantor's Trust übertragenen Vermögenssubstanz als auch der Vermögenserträge der Schenkungssteuer gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 2. HS ErbStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002. 2. Die Einzahlung führt nicht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 2 ErbstG zu einem steuerbaren Erwerb des Grantor`s Trust selbst, da dieser nicht als selbständiger Träger von erbschaft- und schenkungssteuerlichen Rechten und Pflichten zu beurteilen ist. 3. Die Auszahlungen des Grantor`s Trust führen nicht zu einem erneuten steuerbaren Erwerb des Begünstigten.

1. Der Schenkungsteuerbescheid vom 2. Juni 2006 für den Erwerb vom 2. Dezember 1999 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 19. Februar 2007 werden aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 89 v.H. und der Beklagte zu 11 v.H.