Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Februar 2015
Das Revisionsverfahren des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26. Februar 2015
Von den Kosten des Revisionsverfahrens bis zum 8. Juni 2015 tragen die Klägerin 1/4 und der Beklagte 3/4, ab diesem Zeitpunkt trägt die Klägerin die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Tenor des Urteils des Finanzgerichts Münster vom 26. Februar 2015
I.
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