FG Hessen - Urteil vom 27.01.2010
8 K 3585/06
Normen:
EStG § 22 Nr. 3;
Fundstellen:
EFG 2010, 863

Steuerbarkeit einer Bindungsentschädigung beim Grundstückskauf als sonstige Leistung; Bindungsentschädigung; Grundstückskauf; Sonstige Leistung; Steuerbarkeit; Reuegeld

FG Hessen, Urteil vom 27.01.2010 - Aktenzeichen 8 K 3585/06

DRsp Nr. 2010/6548

Steuerbarkeit einer Bindungsentschädigung beim Grundstückskauf als sonstige Leistung; Bindungsentschädigung; Grundstückskauf; Sonstige Leistung; Steuerbarkeit; Reuegeld

1. Eine in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarte Bindungsentschädigung ist eine steuerbare sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG. 2. Eine nicht steuerbare Entschädigung für die Aufgabe eines Vermögenswertes im Bereich der Vermögensumschichtung liegt vor, wenn die wirtschaftliche Gesamtbeurteilung ergibt, dass der Vorgang dem Bild des Ausgleichs für eine Minderung des Vermögenswertes in seiner Substanz entspricht.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Steuerbarkeit der in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarten Bindungsentschädigung.

Die Klägerin (Kl'in.) ist eine Grundstücksgemeinschaft, die aus den Erben A und B besteht. Mit notariellem Kaufvertrag vom ... . ... .1998, Urkundenrolle-Nr. .../1998 der Notarin ..., veräußerten diese als Erbengemeinschaft das - zu je 50% - in ihrem Eigentum stehende Grundstück in der Gemarkung ..., an die mit Sitz auf Y. Der Inhalt des Kaufvertrages, soweit hier von Interesse, lautete wie folgt:

§ 1 Vorbemerkungen