Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2007 aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 14. Juni 2006 abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über die für die Jahre 2001 bis 2004 entstandenen Kosten der Verwaltung des Wertpapierdepots im Nennwert von 2.556.459,41 EUR (5 Millionen DM) Auskunft zu erteilen.
Im Übrigen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin begehrt Rechnungslegung und Zahlung aus einem Finanzierungsvertrag.
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