FG Niedersachsen, vom 23.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 209/97
Steuerschulden bei zusammen veranlagten Ehegatten
BFH, Urteil vom 15.01.2003 - Aktenzeichen II R 23/01
DRsp Nr. 2003/3775
Steuerschulden bei zusammen veranlagten Ehegatten
»1. Aus einer jahrelangen Übung zusammenveranlagter Eheleute, wonach die von beiden geschuldeten Einkommensteuern stets allein von demselben Ehegatten gezahlt wurden, ist auf den beiderseitigen Willen zu schließen (konkludentes Verhalten), von einem Ausgleich nach § 426 Abs. 1BGB abzusehen.2. Wer diesem Schluss nach dem Tod eines oder beider Ehegatten widerspricht, hat die zur Begründung seiner Einwendungen vorgetragenen Tatsachen zu beweisen.«