OLG Celle - Beschluss vom 31.07.2002
6 W 96/02
Normen:
BGB § 2087 ; EGBGB Art. 3 III Art. 25 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2002, 246
ZEV 2003, 165
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 04.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 T 12/02
AG Burgwedel, - Vorinstanzaktenzeichen 12 VI 71/02

Testament: Erbeinsetzung hinsichtlich des gesamten Vermögens

OLG Celle, Beschluss vom 31.07.2002 - Aktenzeichen 6 W 96/02

DRsp Nr. 2002/18272

Testament: Erbeinsetzung hinsichtlich des gesamten Vermögens

»1. Wendet der Erblasser in einem privatschriftlichen Testament, durch das er seine gesetzlichen Erben auf den Pflichtteil setzt, Grundstücke zu, die wertmäßig den weitaus größten Teil des Nachlasses ausmachen, so kann hierin abweichend von § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung hinsichtlich des gesamten Vermögens liegen. 2. Gehört zu dem Nachlass des deutschen Erblassers ein Grundstück in Florida (USA), so tritt hinsichtlich dieses Grundstücks einerseits sowie des übrigen Vermögens andererseits Nachlassspaltung ein (Art. 3 III, 25 EGBGB). 3. Der Umstand, dass das vom Erblasser verfasste eigenhändige Testament nach dem Recht des Staates Florida formunwirksam ist und deshalb hinsichtlich dieses Nachlassteils gesetzliche Erbfolge eintritt, führt nicht dazu, dass die Erbeinsetzung hinsichtlich des übrigen Nachlasses unwirksam ist und ebenfalls gesetzliche Erbfolge einträte. 4. In einem Erbschein ist bei der hier vorliegenden Nachlassspaltung der Zusatz aufzunehmen, dass dieser sich nicht auf das in Florida befindliche unbewegliche Vermögen erstreckt.«

Normenkette:

BGB § 2087 ; EGBGB Art. 3 III Art. 25 ;

Gründe:

Die weiteren Beschwerden sind unbegründet (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG).