I.
Die Erblasserin war mit Herrn J FR verheiratet, welcher 1993 vorverstorben ist. Der aus der Ehe hervorgegangene gemeinsame Sohn H verstarb ohne Hinterlassung von Nachkommen noch vor seinem Vater. Der Beteiligte zu 1) ist der einzige Sohn der verstorbenen Schwester der Erblasserin. Die Beteiligten zu 2) bis 8) und die Beteiligten zu 11) und 12) sind Neffen, Nichten bzw. Großneffen und Großnichten aus der Linie der Herrn J F. Die Beteiligte zu 10) war die Lebensgefährtin des Herrn H F.
Die Erblasserin und der Ehemann errichteten am 09. März 1993 ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament, durch welches sich die Ehegatten gegenseitig zur Alleinerben eingesetzt haben. Im weiteren heißt es darin auszugsweise:
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