Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 11.04.2014 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III.Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
1. a) b) c) 2. a) b) c) 3.
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