FG Nürnberg - Urteil vom 26.04.2007
4 K 177/07
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 2 ;

Überlassung einer Eigentumswohnung als steuerpflichtige Zuwendung

FG Nürnberg, Urteil vom 26.04.2007 - Aktenzeichen 4 K 177/07

DRsp Nr. 2007/11064

Überlassung einer Eigentumswohnung als steuerpflichtige Zuwendung

Eine Gegenleistung oder sonstige schenkungsteuerlich zu berücksichtigende gegenwärtige Minderung des Erwerbs liegt nicht in der Übernahme der lediglich dinglichen Haftung für die auf einer Eigentumswohnung lastenden Grundschulden, und zwar unabhängig davon, ob der Veräußerer und Inhaber der Grundpfandrechte diese durch Abtretung oder sonstige Übertragung auf einen Dritten verwertet oder nicht und wieweit die Grundpfandrechte dem Inhaber als Sicherung dienen .

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Übernahme von Grundschulden lediglich in dinglicher Haftung eine Bereicherung des Zuwendungsempfängers ausschließt.