Die Beschwerde der Antragsteller vom 26. März 2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Hannover vom 18. März 2013 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.260,23 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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