Der Kläger ist der Adoptivsohn der am 17. Oktober 1982 verstorbenen M L (Erblasserin), die bei der verklagten Sparkasse zwei Girokonten unterhielt. Zur Vorbereitung eines Pflichtteilsanspruchs verlangt der Kläger von der Beklagten Auskunft darüber, wem die Erblasserin vor ihrem Tode zwei Sparkassenzertifikate zugewendet hat und ob dies unentgeltlich war.
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