Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Plön vom 29. April 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 1. nach einem Geschäftswert von 55.000,00 €.
I.
Die Beteiligten zu 1. bis 3. sind die Abkömmlinge des Herrn ..., nachfolgend Erblasser genannt. Die Beteiligte zu 4. ist das einzige Kind des Beteiligten zu 3.
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