Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur Selbstvertretung
BGH, Urteil vom 07.03.2002 - Aktenzeichen IX ZR 235/01
DRsp Nr. 2002/6404
Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur Selbstvertretung
»Wird der beklagte Rechtsanwalt in einem Anwaltsprozeß unfähig, seine Selbstvertretung fortzuführen, so ist die hierdurch bewirkte Verfahrensunterbrechung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten. Ist die Unterbrechung in den Vorinstanzen eingetreten, kann grundsätzlich der Unterbrechungsgrund noch im Revisionsverfahren als neue Tatsache vorgetragen werden.«