BGH - Urteil vom 07.03.2002
IX ZR 235/01
Normen:
ZPO §§ 56 244 ;
Fundstellen:
BB 2002, 1016
MDR 2002, 902
NJW 2002, 2107
WM 2002, 1250
Vorinstanzen:
KG,
LG Berlin,

Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur Selbstvertretung

BGH, Urteil vom 07.03.2002 - Aktenzeichen IX ZR 235/01

DRsp Nr. 2002/6404

Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur Selbstvertretung

»Wird der beklagte Rechtsanwalt in einem Anwaltsprozeß unfähig, seine Selbstvertretung fortzuführen, so ist die hierdurch bewirkte Verfahrensunterbrechung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten. Ist die Unterbrechung in den Vorinstanzen eingetreten, kann grundsätzlich der Unterbrechungsgrund noch im Revisionsverfahren als neue Tatsache vorgetragen werden.«

Normenkette:

ZPO §§ 56 244 ;

Tatbestand: