SchlHOLG - Beschluss vom 09.03.2010
3 W 29/10
Normen:
BGB § 2197; BGB § 2227; ZPO § 935;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 1828
NJW-RR 2010, 1381
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 22.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 48/10

Untersagung der Amtsausübung des Testamentsvollstreckers durch einstweilige Verfügung

SchlHOLG, Beschluss vom 09.03.2010 - Aktenzeichen 3 W 29/10

DRsp Nr. 2010/6717

Untersagung der Amtsausübung des Testamentsvollstreckers durch einstweilige Verfügung

Eine einstweilige Untersagung der Amtsausübung des Testamentsvollstreckers durch das Prozessgericht gemäß §§ 935 ff ZPO ist nicht zulässig.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 22. Februar 2010 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von 20.000,00 €.

Normenkette:

BGB § 2197; BGB § 2227; ZPO § 935;

Gründe:

I. Die Parteien sind Geschwister und zwei von mehreren Erben nach ihren im Jahr 2007 und 2009 verstorbenen Eltern. Nach deren gemeinschaftlichen Testament ist die Antragsgegnerin Testamentsvollstreckerin.