Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Nachlassgericht - vom 15.11.2012 wird zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte zu 1 hat die der Beteiligten zu 2 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 148.200 € festgesetzt.
I.
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