Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der gesonderte Ansatz des Erbbauzinses nach § 92 Abs. 5 Bewertungsgesetz (BewG) mit dem vollen Kapitalwert verfassungsgemäß, insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
I. Die Beschwerdeführerin zu 1) ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die Beschwerdeführerin zu 2) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die die Komplementäre der Kommanditgesellschaft auf Aktien treuhänderisch vertritt. Die Beschwerdeführer zu 3) sind Komplementäre der Kommanditgesellschaft auf Aktien selbst.
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