BGH - Urteil vom 13.02.1991
IV ZR 108/90
Normen:
BGB § 528 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 528 Abs. 1 Satz 1 Haftungsobergrenze 1
BGHR BGB § 528 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 1
BGHR BGB § 528 Abs. 2 Gleichzeitigkeit 1
DNotZ 1992, 102
DRsp I(133)447c-d
JuS 1991, 859
MDR 1991, 908
NJW 1991, 1824
WM 1991, 1311

Verhältnis von Rückforderungsansprüchen und Unterhaltsansprüchen des Schenkers; Haftung mehrerer gleichzeitig Beschenkter

BGH, Urteil vom 13.02.1991 - Aktenzeichen IV ZR 108/90

DRsp Nr. 1992/775

Verhältnis von Rückforderungsansprüchen und Unterhaltsansprüchen des Schenkers; Haftung mehrerer gleichzeitig Beschenkter

»Rückforderungsansprüche aus § 528 BGB gehen Unterhaltsansprüchen des Schenkers vor. Mehrere gleichzeitig Beschenkte haften dem verarmten Schenker (im Außenverhältnis) nicht nur anteilig, sondern im Rahmen des Bereicherungsrechts bis zur Obergrenze des angemessenen Unterhaltsbedarfs des § 528 Abs. 1 BGB oder - im Fall des § 528 Abs. 2 BGB - bis zur Obergrenze des Restbedarfs, der sich ergibt, wenn man den vollen Bedarf um die Herausgabepflichten aller später Beschenkten vermindert.«

Normenkette:

BGB § 528 ;

Tatbestand:

Der klagende Landkreis nimmt die Beklagte aus übergeleitetem Recht ihrer Mutter (§ 90 BSHG) auf Rückzahlung von Geldgeschenken der Mutter an die Beklagte in Anspruch.