LG Dortmund, vom 09.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 298/04
AG Dortmund, - Vorinstanzaktenzeichen 10 VI 532/02
Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im Testamentsvollstreckeramt
OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2007 - Aktenzeichen 15 W 277/06
DRsp Nr. 2007/7177
Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im Testamentsvollstreckeramt
1. Ein wichtiger Grund zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers kann auch darin liegen, dass dieser sich nach seinem persönlichkeitsbedingten Verhalten zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit anderen Personen über die im Rahmen seiner Amtsführung zu regelnden Angelegenheiten als nicht in der Lage erweist.2. Ist dem Testamentsvollstrecker durch die letztwillige Verfügung das Recht zur Ernennung eines Nachfolgers eingeräumt worden, so muss ihm vor dem Wirksamwerden seiner Entlassung Gelegenheit gegeben werden, von diesem Recht Gebrauch zu machen.