Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 21 vom 21.12.2012 dahingehend abgeändert, dass der Antragstellerin Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung der Sozietät B. ... bewilligt wird mit der Einschränkung, dass Auslagen für die Terminswahrnehmung vor dem Prozessgericht nur bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwalts erstattungsfähig sind, für folgende Stufenklage:
1. Die Beklagte wird verurteilt,
vollständige Auskunft zu erteilen über den Bestand und den Wert des Nachlasses sowie des fiktiven Nachlasses der am 7.9.2007 verstorbenen Erblasserin, Frau G. S. durch Vorlage eines durch einen Notar aufgenommenen Verzeichnisses. Dieses muss insbesondere umfassen:
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