Verrechnung der Einlageschuld mit einem Gewinnausschüttungsanspruch des Gesellschafters; Voraussetzungen des Umgehungsverbots
BGH, Urteil vom 16.09.2002 - Aktenzeichen II ZR 1/00
DRsp Nr. 2002/16229
Verrechnung der Einlageschuld mit einem Gewinnausschüttungsanspruch des Gesellschafters; Voraussetzungen des Umgehungsverbots
»a) Das in § 19 Abs. 5 Alt. 2 GmbHG geregelte Umgehungsverbot erfaßt die (einvernehmliche) Verrechnung einer Einlageschuld mit einer nach dem Kapitalerhöhungsbeschluß entstandenen Forderung des Gesellschafters auf Gewinnausschüttung sowie eine dem gleichstehende Abwicklung im Wege des Ausschüttungs-Rückhol-Verfahrens nur dann, wenn dieses Vorgehen vor oder bei Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses unter den Beteiligten definitiv vorabgesprochen worden ist (Ergänzung zu BGHZ 132, 141). Eine Vermutung spricht dafür nur dann, wenn die Verrechnung in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kapitalerhöhungsbeschluß vorgenommen worden ist (Klarstellung zu BGHZ 125, 141, 143 f.; 132, 133, 138).
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