vertragsmäßige Verfügung über die Ersatzerbenberufung
BayObLG, Beschluß vom 18.01.1989 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 28/88
DRsp Nr. 1999/10726
vertragsmäßige Verfügung über die Ersatzerbenberufung
Leitsatz (amtlich, gekürzt):Die Auslegungsregel des § 2097BGB greift nicht ein, wenn die Ersatzerbenberufung durch vertragsmäßige Verfügung in einem Erbvertrag nach dem festgestellten Erblasserwillen auf eine bestimmte Art des Wegfalls beschränkt ist.