OLG Zweibrücken - Urteil vom 13.03.2007
5 U 52/06
Normen:
ZPO § 323 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 513
Vorinstanzen:
LG Landau in der Pfalz - 4 O 487/05 - 13.06.2006,

Verwirkung rückständiger Ansprüche aus einer vertraglich gewährten Leibrente nach vorweggenommener Erbfolge

OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.03.2007 - Aktenzeichen 5 U 52/06

DRsp Nr. 2008/10806

Verwirkung rückständiger Ansprüche aus einer vertraglich gewährten Leibrente nach vorweggenommener Erbfolge

»Die Grundsätze der Verwirkung unterhaltsrechtlicher Ansprüche sind auf den Fall einer als Ausgleich für die Durchführung der vorweggenommenen Erbfolge vertraglich gewährten Leibrente anzuwenden, wenn die Leibrente nach den Umständen des Einzelfalls primär unterhaltsrechtlichen Charakter hat und nicht rein vermögensrechtlicher Natur ist.«

Normenkette:

ZPO § 323 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beklagte, die Mutter des Klägers, übertrug diesem mit Notarvertrag vom 30. Dezember 1992 im Wege vorweggenommener Nacherbfolge die zu einem Weingut in F... gehörenden Grundstücke.

In Teil VIII des Vertrages verpflichtete sich der Kläger u. a., an seine Mutter 300 DM monatlich für die Zeit ab 1. Januar 1997 zu zahlen, und zwar auf deren Lebenszeit. Dazu heißt es im Vertrag weiter: Es handelt sich hierbei um eine Altenteilsvereinbarung. Gemäß § 323 ZPO sind die Beteiligten berechtigt, Anpassung an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse zu verlangen, falls sich eine wesentliche wirtschaftliche Veränderungen ergeben sollte. Der Kläger hat sich im Notarvertrag wegen der übernommenen Zahlungsverpflichtungen der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen.