Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie den am 04.04.2000 verstorbenen Vater der Parteien allein beerbt hat. Die Beklagte macht geltend, ein von ihr erklärter Erb- und Pflichtteilsverzicht habe sich nicht auf eine vorangegangene testamentarische Erbeinsetzung erstreckt, mit der Folge dass sie beide aufgrund dieser Erben zu je 1/2 geworden seien.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|