Die sofortige Beschwerde vom 01.12.2014 gegen den Beschluss des Einzelrichters beim Landgericht Heilbronn vom 18.11.2014 -
Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
I.
Im vorliegenden Verfahren hat die Gläubigerin beantragt,
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