Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31. August 2016
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr 2013 u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von ... € aus seiner Beteiligung an der I–GmbH & Co. KG. Diese umfassen die Erträge aus der im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Beteiligung an der S–GmbH (GmbH), die Komplementärin der S GmbH & Co. KG und zu 100 % an deren Vermögen beteiligt ist.
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