OLG München - Beschluss vom 31.05.2010
34 Wx 28/10
Normen:
BGB § 2205; GBO § 20; GBO § 29 Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 328
ZEV 2011, 197
Vorinstanzen:
AG Erding, vom 29.12.2009

Voraussetzungen der Auflassung eines im Nachlass befindlichen Grundstücks durch den Testamentsvollstrecker

OLG München, Beschluss vom 31.05.2010 - Aktenzeichen 34 Wx 28/10

DRsp Nr. 2010/13030

Voraussetzungen der Auflassung eines im Nachlass befindlichen Grundstücks durch den Testamentsvollstrecker

Der Nachweis der Erbenstellung des Auflassungsempfängers ist entbehrlich, wenn der Testamentsvollstrecker mit der Grundstücksübertragung eine ausdrückliche Anordnung des Erblassers vollzieht, auch wenn sich diese nur aus einem privatschriftlichen Testament ergibt. Eine unentgeltliche Verfügung des Testamentsvollstreckers liegt in diesem Fall nicht vor. Dabei ist es unerheblich, ob der Gegenstand dem Empfänger durch Teilungsanordnung oder (Voraus-) Vermächtnis zukommt, wenn nur aus dem Testament hervorgeht, dass dieser den Gegenstand in jedem Fall erhalten soll.

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 sowie 3 bis 5 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Erding - Grundbuchamt - vom 29. Dezember 2009 aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 2205; GBO § 20; GBO § 29 Abs. 1;

Gründe: