Die sofortige Beschwerde der Beteiligten Z. 4 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Notariats II - Nachlassgericht - Nürtingen vom 2. April 2014, Az. II NG 128/2013, wird
zurückgewiesen.
2.Die Beteiligte Z. 4 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Beschwerdewert: 2.376,55 EUR
I.
Mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 2. April 2014 hat das Notariat entsprechend dem Antrag der Beschwerdegegner vom 31. Januar 2014 die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten von 2.376,55 EUR für das Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 8 W 431/13) in Ansatz gebracht.
Gegen die am 4. April 2014 zugestellte Entscheidung hat die Beteiligte Z. 4 durch ihren Verfahrensbevollmächtigten am 8. April 2014 Beschwerde eingelegt und diese mit Schriftsatz vom 15. April 2014 weiter begründet.
Das Notariat hat die Akten ohne Abhilfe mit Schreiben vom 5. Mai 2014 dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt.
II.
1.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|