OLG Dresden - Beschluss vom 12.03.2002
7 AR 42/01
Normen:
FGG § 5 Abs. 1 § 12 ;
Fundstellen:
ZEV 2002, 164

Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung

OLG Dresden, Beschluss vom 12.03.2002 - Aktenzeichen 7 AR 42/01

DRsp Nr. 2005/14777

Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung

»1. Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 12 FGG. Es müssen daher alle Möglichkeiten der Aufklärung des Sachverhaltes durch Befragung der Beteiligten, Auskünfte bei Behörden usw. wahrgenommen werden. 2. Eine Vorlage nach § 5 Abs. 1 FGG zur Zuständigkeitsbestimmung an das gemeinschaftliche obere Gericht darf nur dann erfolgen, wenn die für die Zuständigkeit maßgeblichen Verhältnisse von dem vorlegenden Gericht so weit wie möglich geklärt sind.«

Normenkette:

FGG § 5 Abs. 1 § 12 ;
Fundstellen
ZEV 2002, 164